Kleindenkmale sind bauliche Gebilde, die Menschen zu einem ideellen Zweck geschaffen haben. Neben Weg- und Feldkreuzen zählen zu ihnen auch Gedenksteine und -tafeln, Brunnen, Inschriften, Wegkapellen und Bildstöcke, Statuen und historische Grenzsteine, so die Definition der Denkmalpflege.
Kleindenkmale stehen entweder gut sichtbar an Straßen, Brücken, in besiedelten Gebieten oder sie liegen versteckt auf Fluren und Höfen. Sie können sakralen Charakter haben, einen praktischen Zweck erfüllen, sie wollen an Freud‘ oder Leid erinnern oder einem Gedenken dienen. Allesamt erzählen sie vom Leben und Arbeiten unserer Vorfahren und tragen somit einen Teil zur Erinnerungskultur einer Gemeinschaft bei.
Gedenkstein, Gerbertshaus
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